Fördermittel-Haus
Was kann bei einem Umbau alles gefördert werden?
1 Heizen mit der Sonne
Thermische Solarkollektoranlagen in Ein- bis Mehrfamilienhäusern werden von dem BAFA gefördert.
Dazu gehören die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, zur Raumheizung, zur kombinierten Warmwasserbereitung mit Raumheizung, zur solaren Kälteerzeugung und zur Bereitstellung von Prozesswärme.
Es gibt den Ergänzungskredit vom KfW-Programm 167, der zusammen mit BAFA-Mitteln (MAP) in Anspruch genommen werden kann. Das gilt aber nur für Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.2009 installiert wurden.
Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnten auch das KfW-Programm 152 oder das KfW-Programm 430 für Sie zutreffen.
2 Fenster mit Wärmeschutzverglasung
Fenster, die bestimmten technischen Anforderungen entsprechen, können gefördert werden.
Die BEG fördert die Erneuerung der Fenster mit einem Zuschuss. Außerdem werden 50 % der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten übernommen.
Bei Wohngebäuden, dessen Bauantrag bereits vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnte auch die Zuschussvariante des KfW-Programms 430 greifen.
3 Altersgerechte Assistenzsysteme (AAL)
Altersgerechte Assistenzsysteme und intelligente Gebäudesteuerungen werden von der KfW mit einem Darlehen oder einem Investitionszuschuss gefördert
Gefördert werden neben Bedienungen und Steuerungen für Türen, Rollläden, Heizung oder Licht auch Aspekte zur Sicherheit. Panikschalter und Wasser-, Rauch- oder Einbruchmelder, Kameras und automatische Geräteabschaltungen fallen unter diese Kategorie.
Nutzen Sie KfW Programm 159, um ein Kredit / Darlehen für diese Maßnahmen zu erhalten oder KfW Programm 455, um die Zuschussvariante in Anspruch zu nehmen.
4 Austausch des Heizungssystems
Sie können zur Finanzierung von Blockheizkraftwerken (BHKW) und Öl- oder Gasbrennwertkesseln KfW-Programme verwenden.
Hierfür benutzen Sie einfach das KfW-Programm 152 für die Kreditvariante oder das KfW-Programm 430 für die Zuschussvariante. Übrigens können auch bereits bestehende Anlagen von diesen Programmen profitieren. bei Bestandsanlagen ist nämlich eine Optimierung der Wärmeverteilung förderfähig.
Eine Förderung von Kachelöfen oder Kaminen ist bei diesen Förderungen ausgeschlossen. Damit diese Förderungen in Anspruch genommen werden können, muss für das Wohnobjekt bereits vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.
5 Einbau einer Wohnungslüftung
Ist Ihr Altbau älter als 1995 können Sie für das nachträgliche Einbauen einer Lüftungsanlage Fördermittel beantragen.
Generell sollten Sie dies immer zusätzlich in Betracht ziehen, wenn Sie Ihren Altbau sanieren. Eine ausreichende Belüftung ist bei komplett sanierten Gebäuden in den meisten Fällen nicht mehr gegeben.
Um dieses Vorhaben förderfähig zu realisieren, wählen Sie einfach das KfW-Programm 159 (Darlehen) oder das KfW-Programm 455 (Zuschuss)
Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnten auch das KfW-Programm 152 oder das KfW-Programm 430 für Sie zutreffen.
6 Dämmung des Dachs
Um Ihre Energiekosten zu verringern, können Sie die Dachdämmung Ihres Hauses dem aktuellen Dämmstandard anpassen.
Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Hierfür können Sie das KfW-Programm 152 (Kredit) oder das KfW-Programm 430 (Zuschuss) benutzen.
Um förderberechtigt zu sein, muss für das betreffende Wohnobjekt bereits vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.
7 Professionelle Baubegleitung
Sofern Sie eines der KfW-Programme 151 / 152 oder 430 in Anspruch nehmen, haben Sie die Option, eine kompetente Baubegleitung zu Rate zu ziehen
Diese Baubegleitung wird dann ebenfalls wieder durch das KfW-Programm 431 gefördert. Wichtig: Nur unabhängige Sachverständige sind für diese Förderung zugelassen. Informieren Sie sich vorher, ob die Kosten für Ihren Sachverständigen förderfähig sind.
Tipp: Diese Förderung ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
8 Austausch der Außentüren
Um Ihre Energiekosten zu verringern, können Sie die Außentüren förderfähig austauschen.
Alte Haustüren können viel der teuren Wohnungswärme durch mangelnde Isolierung verschwenden. Das KfW-Programm 152 (Kredit) oder das KfW-Programm 430 (Zuschuss) sind für diesen Verwendungszweck die richtigen Anlaufstellen.
Um förderberechtigt zu sein, muss für das Wohnobjekt bereits vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.
9 Einbau einer Wärmepumpe
Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern können vom BAFA gefördert werden.
Dies gilt für die Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 Kilowatt Nennwärmeleistung zur: kombinierten Warmwasserbereitung und für die Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt, für die Raumheizung von Nichtwohngebäuden, für die Bereitstellung von Prozesswärme und Bereitstellung von Wärme in Wärmenetze. Link BAFA-Förderung Erneuerbare Energien.
Tipp: Seit einiger Zeit gibt es für Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.2009 installiert wurden, die Möglichkeit eines Ergänzugskredits (KfW-Programm 167), der zusätzlich zu den BAFA-Mitteln in Anspruch genommen werden kann. Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude bereits vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnte auch das KfW-Programm 152 oder das KfW-Programm 430 für Sie zutreffen.
10 Erreichen des KfW-Effizienzhausstandards
Wenn Sie Besitzer eines Altbaus sind, der vor 1995 gebaut wurde, haben Sie eine zusätzliche Möglichkeit auf Fördermittel.
Dafür müssen Sie Ihren Altbau so sanieren, dass er bis maximal 115% des Energiebedarfs eines vergleichbaren Neubaus aufweist. Die Förderungen steigen, je höher der energetische Standard Ihres Gebäudes nach der Sanierung ist. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
11 Einbau einer Biomasseanlagen
Biomassekessel für Hackschnitzel oder Pellets in Ein und Mehrfamilienhäusern können vom BAFA gefördert werden.
Dies gilt für die Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung bei Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln, Pelletöfen mit Wassertasche, Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz und bei besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln.
Beachten Sie bitte, dass luftgeführte Pelletöfen (Warmluftgeräte) nicht förderfähig sind. Link BAFA-Förderung für den Bereich Biomasse. Wenn Ihre alte Heizungsanlage, vor dem 01.01.2009 installiert wurde, haben Sie zusätzlich zu den BAFA-Mittel auch die Möglichkeit KfW-Programm 167
in Anspruch zu nehmen. Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude bereits vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, kann auch das KfW-Programm 152 oder das KfW-Programm 430 für Sie zutreffen.
12 Änderungen am Gebäudezugangsweg
Um die Sicherheit zu verbessern oder Barrierefreiheit zu gewährleisten, können Maßnahmen auf dem Weg zum Gebäude gefördert werden.
Darunter fallen Maßnahmen zur Verbreiterung des Zugangswegs, rutschfeste Gehwegbeläge ( sogenannte Wetterschutzmaßnahmen) oder Beseitigungen von Stufen und Schwellen an der Haustür.
Da solche Maßnahmen sicherheitsrelevant sind, werden sie mit KfW-Programm 159 und KfW-Programm 455-b gefördert. Informationen dazu finden Sie auch in diesem KfW-Infoblatt Chancen Spezial.
13 Änderungen an Treppen / Lifteinbau
Treppen stellen im Alter schwierig zu bewältigende Hindernisse dar. Umbaumaßnahmen werden gefördert.
Maßnahmen zum Schwellenabbau werden gefördert. Insbesondere auch Veränderungsmaßnahmen für Treppen und Aufgänge. Dazu gehören Rampen, Treppenlifte, Aufzugsanlagen etc. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in dem KfW-Infoblatt Chancen Spezial.
Da solche Maßnahmen sicherheitsrelevant sind, werden sie mit KfW-Programm 159 und KfW-Programm 455-b gefördert. Informationen dazu finden Sie auch in diesem KfW-Infoblatt Chancen Spezial.
14 Änderungen des Raumzuschnitts
Der benötigte Bewegungsradius steigt im Alter. Änderungen am Raumzuschnitt werden gefördert.
Um sich im Alter ohne Einschränkungen bewegen zu können, wird ausreichend Platz benötigt. Viele ältere Badezimmer lassen aber gerade diese Bewegungsfreiheit außer Acht. Diese Änderung von Raumzuschnitten ist im Programm altersgerechtes Umbauen der KfW berücksichtigt worden und somit förderbar.
Die richtigen Förderprogramme dazu sind das KfW-Programm 159 und das KfW-Programm 455-b. Übrigens ist es auch möglich andere Wohnräume von der Raumgeometrie her förderfähig anzupassen - nicht nur das Badezimmer.
15 Austausch von Sanitärobjekten
Es ist es möglich, für die Modernisierung von Sanitärobjekten Fördermittel zu beantragen.
Sanitärräume haben im KfW-Programm 159 "Altersgerecht Umbauen" einen besonderen Stellenwert. Sie können sich mit diesem Programm zum Beispiel die Modernisierung von Sanitärobjekten fördern lassen. Darunter fallen zum Beispiel:
- Einbau einer bodenebenen Duschwanne, um besser in die Dusche zu gelangen.
- Austausch eines normalen WC gegen eine Variante, die höher liegt, um besser Aufstehen zu können.
- Wechsel des Waschtisches gegeneine unterfahrbare Version.
- Anbringung von elektronischen Wannensteuerungen oder berührungsfreien Armaturen - je nach Anforderungsbedarf.
Die passenden Programme für solche Vorhaben sind das KfW-Programm 159 (Kreditvariante) oder das KfW-Programm 455-b (Zuschussvariante). Hinweis: Selbstverständlich können Sie auch mehrere Sanitärobjekte auf einmal ändern lassen.
16 Stützgriffe, Reling- und Haltesysteme
Abstützen und Festhalten wird mit zunehmendem Alter immer wichtiger - aber woran? Hier wird gefördert!
Im Alter wird es immer schwieriger sich sicher zu bewegen. Aus diesem Grund decken die Programme der KfW-Programm auch Stütz- und Haltesysteme mit ab. Dazu gehören Badewannengriffe für den sicheren Einstieg wie auch Wandhaltegriffe zum Abstützen. Auch ein Relingsystem mit Duschsitz fällt unter diese Kategorie.
Die passenden Programme dafür sind das KfW-Programm 159 und das KfW-Programm 455-b. Hinweis: Diese Förderung ist nicht auf Sanitärräume beschränkt.
17 Einbau von Gegensprechanlagen
Gegensprechanlagen fallen unter den förderfähigen Aspekt Sicherheit des Bereichs "Altersgerecht Umbauen".
Nicht nur Gegensprechanlagen werden von der KfW gefördert. Auch Rufsysteme bzw. Notrufvorrichtungen sind förderfähig und können mit KfW-Programm 159 per Kredit finanziert oder mit einem Zuschuss (KfW-Programm 455-b) versehen werden. Lassen Sie sich ein beruhigendes Gefühl durch ein Plus an Sicherheit einfach fördern!
18 Dämmung der Außenwände
Die Außenwände eines Wohngebäudes richtig zu dämmen, wirkt sich auf Ihre Energiekosten aus - förderbar ist es auch.
Im Bereich „Energieeffizient Sanieren" fördert die KfW diese Maßnahmen. Dies gilt jedoch ausschließlich dann, wenn für das betreffende Wohnobjekt bereits vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden ist. Das KfW-Programm 152 (Kredit) oder das KfW-Programm 430 (Zuschuss) bieten dafür diese Möglichkeit.
19 Verbreiterung des Badzugangs
Gerade in Altbauten sind Türen und Durchgänge oft sehr schmal - eine Verbreiterung wird jedoch gefördert!
Türen und Eingänge können im Alter zu eng werden. Dies kann durch verschiedene Aspekte wie z.B. das Gehen mit einem Gehstock, zunehmende Unbeweglichkeit oder das Fahren mit einem Rollstuhl bedingt sein. Wenn Sie einen größeren Zugang zu Ihrem Bad benötigen, wäre eine Förderung durch das KfW-Programm 159 und das KfW-Programm 455-b möglich.
20 Strom erzeugen mit der Sonne
Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden gefördert - auch bei Photovoltaik.
Unter der Programmnummer 270 fördert die KfW Investitionen in erneuerbare Energien, die der Stromerzeugung dienen, mit einem sehr günstigen Darlehen. Dazu gehören Anlagen für z.B. Sonne, Wasser und Wind sowie KWK-Anlagen.
Tipp: Unter dem KfW-Programm 275 fördert die KfW Investitionen in Photovoltaik-Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen.
Alle Angaben ohne Gewähr
1 Solarthermie - Heizen und Warmwasserbereitung durch Sonnenenergie
Thermische Solarkollektoranlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern werden von dem BAFA gefördert.
Dazu gehören die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, zur Raumheizung, zur kombinierten Warmwasserbereitung mit Raumheizung, zur solaren Kälteerzeugung und zur Bereitstellung von Prozesswärme.
Es gibt den Ergänzungskredit vom KfW-Programm 167, der zusammen mit BAFA-Mitteln (MAP) in Anspruch genommen werden kann. Das gilt aber nur für Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.2009 installiert wurden.
Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnten auch das KfW-Programm 152 oder das KfW-Programm 430 für Sie zutreffen.
2 Einbau von Fenstern mit Wärmeschutzverglasung
Fenster, die bestimmten technischen Anforderungen entsprechen, können gefördert werden.
Durch KfW-Programm 152 (Energieeffizient Sanieren-Einzelmaßnahme) kann auch die Erneuerung der Fenster mit einem Kredit gefördert werden. Diese Maßnahmen müssen dafür nur den vorgegebenen technischen Mindestanforderungen entsprechen. Diese Förderung gilt nur für Häuser im sogenannten "Gebäudebestand". Dazu zählen alle Gebäude, für die vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt wurde und die bereits vor diesem Datum ein Heizungssystem hatten.
Bei Wohngebäuden, dessen Bauantrag bereits vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnte auch die Zuschussvariante des KfW-Programms 430 greifen.
3 Altersgerechte Assistenzsysteme (AAL)
Altersgerechte Assistenzsysteme und intelligente Gebäudesteuerungen werden von der KfW mit einem Darlehen oder einem Investitionszuschuss gefördert
Gefördert werden neben Bedienungen und Steuerungen für Türen, Rollläden, Heizung oder Licht auch Aspekte zur Sicherheit. Panikschalter und Wasser-, Rauch- oder Einbruchmelder, Kameras und automatische Geräteabschaltungen fallen unter diese Kategorie.
Nutzen Sie KfW Programm 159, um ein Kredit / Darlehen für diese Maßnahmen zu erhalten oder KfW Programm 455-b, um die Zuschussvariante in Anspruch zu nehmen.
4 Ausstausch des Heizungssystems
Sie können zur Finanzierung von Blockheizkraftwerken (BHKW) und Öl- oder Gasbrennwertkesseln KfW-Programme verwenden.
Hierfür benutzen Sie einfach das KfW-Programm 152 für die Kreditvariante oder das KfW-Programm 430 für die Zuschussvariante. Übrigens können auch bereits bestehende Anlagen von diesen Programmen profitieren. Bei Bestandsanlagen ist nämlich eine Optimierung der Wärmeverteilung förderfähig.
Eine Förderung von Kachelöfen oder Kaminen ist bei diesen Förderungen ausgeschlossen. Damit diese Förderungen in Anspruch genommen werden können, muss für das Wohnobjekt bereits vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.
5 Einbau eines Lüftungssystems
Ist Ihr Altbau älter als 1995 können Sie für das nachträgliche Einbauen einer Lüftungsanlage Fördermittel beantragen.
Generell sollten Sie dies immer zusätzlich in Betracht ziehen, wenn Sie Ihren Altbau sanieren. Eine ausreichende Belüftung ist bei komplett sanierten Gebäuden in den meisten Fällen nicht mehr gegeben.
Um dieses Vorhaben förderfähig zu realisieren, wählen Sie einfach das KfW-Programm 159 (Darlehen) oder das KfW-Programm 455-b (Zuschuss)
Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnten auch das KfW-Programm 152 oder das KfW-Programm 430 für Sie zutreffen.
6 Dämmung des Dachs
Um Ihre Energiekosten zu verringern, können Sie die Dachdämmung Ihres Hauses dem aktuellen Dämmstandard anpassen.
Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Hierfür können Sie das KfW-Programm 152 (Kredit) oder das KfW-Programm 430 (Zuschuss) benutzen.
Um förderberechtigt zu sein, muss für das betreffende Wohnobjekt bereits vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.
7 Professionelle Baubegleitung
Sofern Sie eines der KfW-Programme 151 / 152 oder 430 in Anspruch nehmen, haben Sie die Option, eine kompetente Baubegleitung zu Rate zu ziehen
Diese Baubegleitung wird dann ebenfalls wieder durch das KfW-Programm 431 gefördert. Wichtig: Nur unabhängige Sachverständige sind für diese Förderung zugelassen. Informieren Sie sich vorher, ob die Kosten für Ihren Sachverständigen förderfähig sind.
Tipp: Diese Förderung ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
8 Austausch der Außentüren
Um Ihre Energiekosten zu verringern, können Sie die Außentüren förderfähig austauschen.
Alte Haustüren können viel der teuren Wohnungswärme durch mangelnde Isolierung verschwenden. Das KfW-Programm 152 (Kredit) oder das KfW-Programm 430 (Zuschuss) sind für diesen Verwendungszweck die richtigen Anlaufstellen.
Um förderberechtigt zu sein, muss für das Wohnobjekt bereits vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.
9 Einbau einer Wärmepumpe
Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern können vom BAFA gefördert werden.
Dies gilt für die Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 Kilowatt Nennwärmeleistung zur: kombinierten Warmwasserbereitung und für die Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt, für die Raumheizung von Nichtwohngebäuden, für die Bereitstellung von Prozesswärme und Bereitstellung von Wärme in Wärmenetze. Link BAFA-Förderung Erneuerbare Energien.
Tipp: Seit einiger zeit gibt es für Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.2009 installiert wurden, die Möglichkeit eines Ergänzugskredits (KfW-Programm 167), der zusätzlich zu den BAFA-Mitteln in Anspruch genommen werden kann. Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude bereits vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnte auch das KfW-Programm 152 oder das KfW-Programm 430 für Sie zutreffen.
10 Erreichen des KfW-Effizienzhausstandards
Wenn Sie Besitzer eines Altbaus sind, der vor 1995 gebaut wurde, haben Sie eine zusätzliche Möglichkeit auf Fördermittel.
Dafür müssen Sie Ihren Altbau so sanieren, dass er bis maximal 115% des Energiebedarfs eines vergleichbaren Neubaus aufweist. Die Förderungen steigen, je höher der energetische Standard Ihres Gebäudes nach der Sanierung ist. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
11 Einbau einer Biomasseanlage
Biomassekessel für Hackschnitzel oder Pellets in Ein- und Mehrfamilienhäusern können vom BAFA gefördert werden.
Dies gilt für die Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung bei Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln, Pelletöfen mit Wassertasche, Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz und bei besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln.
Beachten Sie bitte, dass luftgeführte Pelletöfen (Warmluftgeräte) nicht förderfähig sind. Wenn Ihre alte Heizungsanlage, vor dem 01.01.2009 installiert wurde, haben Sie zusätzlich zu den BAFA-Mittel auch die Möglichkeit KfW-Programm 167
in Anspruch zu nehmen. Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude bereits vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, kann auch das KfW-Programm 152 oder das KfW-Programm 430 für Sie zutreffen.
12 Änderungen auf dem Weg zum Gebäude
Um die Sicherheit zu verbessern oder Barrierefreiheit zu gewährleisten, können Maßnahmen auf dem Weg zum Gebäude gefördert werden.
Darunter fallen Maßnahmen zur Vebreiterung des Zugangswegs, rutschfeste Gehwegbeläge ( sogenannte Wetterschutzmaßnahmen) oder Beseitigungen von Stufen und Schwellen an der Haustür.
Da solche Maßnahmen sicherheitsrelevant sind, werden sie mit KfW-Programm 159 und KfW-Programm 455-b gefördert. Informationen dazu finden Sie auch in diesem KfW-Infoblatt Chancen Spezial.
13 Änderungen an Treppen / Einbau Treppenlift
Treppen stellen im Alter schwierig zu bewältigende Hindernisse dar. Umbaumaßnahmen werden gefördert.
Maßnahmen zum Schwellenabbau werden gefördert. Insbesondere auch Veränderungsmaßnahmen für Treppen und Aufgänge. Dazu gehören Rampen, Treppenlifte, Aufzugsanlagen etc. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in dem KfW-Infoblatt Chancen Spezial.
Da solche Maßnahmen sicherheitsrelevant sind, werden sie mit KfW-Programm 159 und KfW-Programm 455-b gefördert. Informationen dazu finden Sie auch in diesem KfW-Infoblatt Chancen Spezial.
14 Änderungen von Raumzuschnitten
Der benötigte Bewegungsradius steigt im Alter. Änderungen am Raumzuschnitt werden gefördert.
Um sich im Alter ohne Einschränkungen bewegen zu können, wird ausreichend Platz benötigt. Viele ältere Badezimmer lassen aber gerade diese Bewegungsfreiheit außer Acht. Diese Änderung von Raumzuschnitten ist im Programm altersgerechtes Umbauen der KfW berücksichtigt worden und somit förderbar.
Die richtigen Förderprogramme dazu sind das KfW-Programm 159 und das KfW-Programm 455-b. Übrigens ist es auch möglich andere Wohnräume von der Raumgeometrie her förderfähig anzupassen - nicht nur das Badezimmer.
15 Austausch von Sanitärobjekten
Es ist es möglich, für die Modernisierung von Sanitärobjekten Fördermittel zu beantragen.
Sanitärräume haben im KfW-Programm 159 "Altersgerecht Umbauen" einen besonderen Stellenwert. Sie können sich mit diesem Programm zum Beispiel die Modernisierung von Sanitärobjekten fördern lassen. Darunter fallen zum Beispiel:
- Einbau einer bodenebenen Duschwanne, um besser in die Dusche zu gelangen.
- Austausch eines normalen WC gegen eine Variante, die höher liegt, um besser Aufstehen zu können.
- Wechsel des Waschtisches gegen eine unterfahrbare Version.
- Anbringung von elektronischen Wannensteuerungen oder berührungsfreien Armaturen - je nach Anforderungsbedarf.
Die passenden Programme für solche Vorhaben sind das KfW-Programm 159 (Kreditvariante) oder das KfW-Programm 455-b (Zuschussvariante). Hinweis: Selbstverständlich können Sie auch mehrere Sanitärobjekte auf einmal ändern lassen.
16 Einbau von Stützgriffen sowie von Reling- und Haltesystemen
Abstützen und Festhalten wird mit zunehmendem Alter immer wichtiger - aber woran? Hier wird gefördert!
Im Alter wird es immer schwieriger sich sicher zu bewegen. Aus diesem Grund decken die Programme der KfW-Programm auch Stütz- und Haltesysteme mit ab. Dazu gehören Badewannengriffe für den sicheren Einstieg wie auch Wandhaltegriffe zum Abstützen. Auch ein Relingsystem mit Duschsitz fällt unter diese Kategorie.
Die passenden Programme dafür sind das KfW-Programm 159 und das KfW-Programm 455-b. Hinweis: Diese Förderung ist nicht auf Sanitärräume beschränkt.
17 Einbau von Gegensprechanlagen
Gegensprechanlagen fallen unter den förderfähigen Aspekt Sicherheit des Bereichs "Altersgerecht Umbauen".
Nicht nur Gegensprechanlagen werden von der KfW gefördert. Auch Rufsysteme bzw. Notrufvorrichtungen sind förderfähig und können mit KfW-Programm 159 per Kredit finanziert oder mit einem Zuschuss (KfW-Programm 455-b) versehen werden. Lassen Sie sich ein beruhigendes Gefühl durch ein Plus an Sicherheit einfach fördern!
18 Dämmung der Außenwände
Die Außenwände eines Wohngebäudes richtig zu dämmen, wirkt sich auf Ihre Energiekosten aus - förderbar ist es auch.
Im Bereich „Energieeffizient Sanieren" fördert die KfW diese Maßnahmen. Dies gilt jedoch ausschließlich dann, wenn für das betreffende Wohnobjekt bereits vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden ist. Das KfW-Programm 152 (Kredit) oder das KfW-Programm 430 (Zuschuss) bieten dafür diese Möglichkeit.
19 Verbreiterung des Badzugangs
Gerade in Altbauten sind Türen und Durchgänge oft sehr schmal - eine Verbreiterung wird jedoch gefördert!
Türen und Eingänge können im Alter zu eng werden. Dies kann durch verschiedene Aspekte wie z.B. das Gehen mit einem Gehstock, zunehmende Unbeweglichkeit oder das Fahren mit einem Rollstuhl bedingt sein. Wenn Sie einen größeren Zugang zu Ihrem Bad benötigen, wäre eine Förderung durch das KfW-Programm 159 und das KfW-Programm 455-b möglich.
20 Photovoltaik - Strom erzeugen durch Sonnenenergie
Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden gefördert - auch bei Photovoltaik.
Unter der Programmnummer 270 fördert die KfW Investitionen in erneuerbare Energien, die der Stromerzeugung dienen, mit einem sehr günstigen Darlehen. Dazu gehören Anlagen für z.B. Sonne, Wasser und Wind sowie KWK-Anlagen.
Tipp: Unter dem KfW-Programm 275 fördert die KfW Investitionen in Photovoltaik-Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen.
Alle Angaben ohne Gewähr